Auto Parts, Car Parts, Truck Parts

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

A. Allgemeine Regelungen

1. Geltungsbereich

  1. Die folgenden Bedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen der Firma Autowelt GmbH, Industriestraße 1, 97618 Niederlauer, im Folgenden „Autowelt GmbH“ genannt und dem jeweiligen Kunden.

  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen der Autowelt GmbH werden nicht anerkannt, es sei denn, die Autowelt GmbH hat diesen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt.

  3. Im Fall von Kollisionen innerhalb der allgemeinen Geschäftsbedingungen soll folgende Rangfolge gelten:

    1. Individuelle Vereinbarungen

    2. Besondere Bestimmungen der einzelnen Dienstleistungen und Produkte nach Abschnitt B.

    3. Die allgemeinen Bestimmungen nach Abschnitt A.

    4. Die gesetzlichen Regelungen.

4. Ein Vertragsschluss über Fernkommunikationsmittel findet nicht statt.

2. Datenschutz

Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass seine für die Auftrags- und Bestellabwicklung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Er stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Dem Kunden steht das Recht zu, diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die Autowelt GmbH verpflichtet sich für den Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Kundenstammdaten, es sei denn, ein Bestellvorgang ist noch nicht vollständig abgewickelt. Die Löschung erfolgt unter Berücksichtigung der Einschränkungen durch das Finanzamt.

3. Haftung

  1. Die Autowelt GmbH haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

  2. Für sonstige Schäden haftet die Autowelt GmbH nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflicht).

  3. Darüber hinaus wird bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht die Haftung auf den Ausgleich eines vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens beschränkt.

  4. Die vorstehenden Regelungen gelten auch für die Erfüllungsgehilfen der Autowelt GmbH.

4. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Auftragnehmers. Soweit eingebaute Zubehör- und Ersatzteile nicht wesentliche Bestandteile des Auftraggegenstandes geworden sind, behält sich die Autowelt GmbH das Eigentum daran bis zur vollständigen Bezahlung vor.

5. Sonstige Bestimmungen

  1. Auf die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf den jeweils geschlossenen Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar, sofern der Kunde kein Verbraucher ist.

  2. Die maßgebliche Vertragssprache ist Deutsch.

  3. Alle Preisangaben verstehen sich als Brutto-Europreise.

  4. Sofern der Kunde Kaufmann ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, die Stadt Würzburg als Gerichtsstand vereinbart.

  5. Das Recht zur Aufrechnung oder Minderung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, unbestritten sind oder die Autowelt GmbH diese anerkannt hat.

  6. Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt sein.

B. Spezielle Regelungen

I. An- und Verkauf

Die Autowelt GmbH verkauft Fahrzeugteile, Werkzeuge und Zubehör an Unternehmer sowie Verbraucher. Die Autowelt GmbH kauft diese Waren auch selbst an.

1. Gewährleistung

  1. Für Mängel der Waren haftet die Autowelt GmbH grundsätzlich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts (§§ 434 ff. BGB). Die Gewährleistungsfrist der Rechte aus § 437 BGB für neue Sachen beträgt 2 Jahre ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

  2. Die Gewährleistungsfrist der Rechte aus § 437 BGB für gebrauchte Artikel beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

  3. Der Kunde wird, soweit es sich um ein beiderseitiges Handelsgeschäft im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt, die bestellte Waren unverzüglich nach der Ablieferung untersuchen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Vollständigkeit der Waren sowie der jeweiligen Funktionsfähigkeit. Mängel, die hierbei festgestellt werden oder ohne weiteres feststellbar sind, müssen dem Auftragnehmer unverzüglich mitgeteilt werden. Beizufügen ist eine detaillierte Mängelbeschreibung. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Mängel der Waren, die im Rahmen der ordnungsgemäßen Untersuchung nicht feststellbar sind, müssen der Autowelt GmbH unverzüglich nach deren Entdeckung mitgeteilt werden, soweit es sich um ein beiderseitiges Handelsgeschäft handelt; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.

  4. Der Kunde hat für den Fall der Geltendmachung eines Mängelanspruches gegen den Auftragnehmer ein Recht auf Nacherfüllung, d.h. Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Seine sonstigen Rechte aus § 437 BGB bleiben unberührt. Die Autowelt GmbH kann die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 BGB verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Kunden beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht der Autowelt GmbH, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

  5. Liefert die Autowelt GmbH zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Kunden Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 BGB verlangen.

2. Zahlungsbedingungen, Verzug, Gefahrübergang

    1. Die Zahlung des vereinbarten Preises wird unmittelbar nach Zustandekommen des Vertrages fällig.

    2. Wenn der Kunde Unternehmer ist, dann geht für den Fall einer Versendung der Ware die Gefahr bereits mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Unternehmer über. Bei Verbrauchern liegt der Gefahrübergang erst bei Übergabe der Ware an den Kunden vor.

    3. Der Kunde, der kein Verbraucher ist, gerät in Verzug, wenn er innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit die Zahlung nicht geleistet hat. Verbraucher geraten ebenso innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit in Verzug, wenn sie auf diese Folge in der Rechnung oder Zahlungsaufforderung hingewiesen werden.

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