Allgemeine
Geschäftsbedingungen
A.
Allgemeine Regelungen
1.
Geltungsbereich
Die
folgenden Bedingungen regeln abschließend das
Vertragsverhältnis zwischen der Firma Autowelt
GmbH, Industriestraße
1, 97618 Niederlauer,
im
Folgenden „Autowelt GmbH“ genannt und dem jeweiligen
Kunden.
Diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich.
Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen
abweichende Bedingungen der Autowelt GmbH werden nicht anerkannt, es
sei denn, die Autowelt GmbH hat diesen im Einzelfall ausdrücklich
zugestimmt.
Im
Fall von Kollisionen innerhalb der allgemeinen Geschäftsbedingungen
soll folgende Rangfolge gelten:
Individuelle
Vereinbarungen
Besondere
Bestimmungen der einzelnen Dienstleistungen und Produkte nach
Abschnitt B.
Die
allgemeinen Bestimmungen nach Abschnitt A.
Die
gesetzlichen Regelungen.
4.
Ein Vertragsschluss über Fernkommunikationsmittel findet nicht
statt.
2.
Datenschutz
Dem
Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass seine für die
Auftrags- und Bestellabwicklung notwendigen persönlichen Daten
auf Datenträgern gespeichert werden. Er stimmt der Erhebung,
Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich
zu. Dem Kunden steht das Recht zu, diese Einwilligung jederzeit mit
Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die Autowelt GmbH
verpflichtet sich für den Fall zur sofortigen Löschung der
persönlichen Kundenstammdaten, es sei denn, ein Bestellvorgang
ist noch nicht vollständig abgewickelt. Die Löschung
erfolgt unter Berücksichtigung der Einschränkungen durch
das Finanzamt.
3.
Haftung
Die
Autowelt GmbH haftet unbeschränkt für vorsätzlich
oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem
Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer
Beschaffenheitsgarantie, für Ansprüche auf Grund des
Produkthaftungsgesetzes sowie für Verletzung von Leben, Körper
oder Gesundheit.
Für
sonstige Schäden haftet die Autowelt GmbH nur, sofern eine
Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht
und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen
darf (Kardinalspflicht).
Darüber
hinaus wird bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht
die Haftung auf den Ausgleich eines vertragstypischen,
vorhersehbaren Schadens beschränkt.
Die
vorstehenden Regelungen gelten auch für die Erfüllungsgehilfen
der Autowelt GmbH.
4.
Eigentumsvorbehalt
Die
gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im
Eigentum des Auftragnehmers. Soweit eingebaute Zubehör- und
Ersatzteile nicht wesentliche Bestandteile des Auftraggegenstandes
geworden sind, behält sich die Autowelt GmbH das Eigentum daran
bis zur vollständigen Bezahlung vor.
5.
Sonstige Bestimmungen
Auf
die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf den
jeweils geschlossenen Vertrag ist ausschließlich deutsches
Recht anwendbar, sofern der Kunde kein Verbraucher ist.
Die
maßgebliche Vertragssprache ist Deutsch.
Alle
Preisangaben verstehen sich als Brutto-Europreise.
Sofern
der Kunde Kaufmann ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich
aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, die
Stadt Würzburg als Gerichtsstand vereinbart.
Das
Recht zur Aufrechnung oder Minderung steht dem Kunden nur zu, wenn
seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden,
unbestritten sind oder die Autowelt GmbH diese anerkannt hat.
Sollten
eine oder mehrere Klauseln dieser Geschäftsbedingungen ganz
oder teilweise unwirksam sein, so soll hierdurch die Gültigkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt sein.
B.
Spezielle Regelungen
I.
An- und Verkauf
Die
Autowelt GmbH verkauft Fahrzeugteile, Werkzeuge und
Zubehör an Unternehmer sowie Verbraucher. Die Autowelt GmbH
kauft diese Waren auch selbst an.
1.
Gewährleistung
Für
Mängel der Waren haftet die Autowelt GmbH grundsätzlich
nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts (§§
434 ff. BGB). Die Gewährleistungsfrist der Rechte aus §
437 BGB für neue Sachen beträgt 2 Jahre ab dem
gesetzlichen Verjährungsbeginn.
Die
Gewährleistungsfrist der Rechte aus § 437 BGB für
gebrauchte Artikel beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen
Verjährungsbeginn.
Der
Kunde wird, soweit es sich um ein beiderseitiges Handelsgeschäft
im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt, die bestellte Waren
unverzüglich nach der Ablieferung untersuchen. Dies gilt
insbesondere im Hinblick auf die Vollständigkeit der Waren
sowie der jeweiligen Funktionsfähigkeit. Mängel, die
hierbei festgestellt werden oder ohne weiteres feststellbar sind,
müssen dem Auftragnehmer unverzüglich mitgeteilt werden.
Beizufügen ist eine detaillierte Mängelbeschreibung.
Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als
genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der
bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Mängel der Waren, die
im Rahmen der ordnungsgemäßen Untersuchung nicht
feststellbar sind, müssen der Autowelt GmbH unverzüglich
nach deren Entdeckung mitgeteilt werden, soweit es sich um ein
beiderseitiges Handelsgeschäft handelt; anderenfalls gilt die
Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
Der
Kunde hat für den Fall der Geltendmachung eines
Mängelanspruches gegen den Auftragnehmer ein Recht auf
Nacherfüllung, d.h. Beseitigung des Mangels oder Lieferung
einer mangelfreien Sache. Seine sonstigen Rechte aus § 437 BGB
bleiben unberührt. Die Autowelt GmbH kann die vom Kunden
gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275
Abs. 2 und 3 BGB verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen
Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache
in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu
berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung
ohne erhebliche Nachteile für den Kunden zurückgegriffen
werden könnte. Der Anspruch des Kunden beschränkt sich in
diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht der
Autowelt GmbH, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu
verweigern, bleibt unberührt.
Liefert
die Autowelt GmbH zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie
Sache, so kann er vom Kunden Rückgewähr der mangelhaften
Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 BGB verlangen.
2.
Zahlungsbedingungen, Verzug, Gefahrübergang
Die
Zahlung des vereinbarten Preises wird unmittelbar nach
Zustandekommen des Vertrages fällig.
Wenn
der Kunde Unternehmer ist, dann geht für den Fall einer
Versendung der Ware die Gefahr bereits mit Übergabe an das
Transportunternehmen auf den Unternehmer über. Bei
Verbrauchern liegt der Gefahrübergang erst bei Übergabe
der Ware an den Kunden vor.
Der
Kunde, der kein Verbraucher ist, gerät in Verzug, wenn er
innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit die Zahlung nicht
geleistet hat. Verbraucher geraten ebenso innerhalb von 30 Tagen
nach Fälligkeit in Verzug, wenn sie auf diese Folge in der
Rechnung oder Zahlungsaufforderung hingewiesen werden.
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